Veranstaltung: | Diskussion des Grundsatzprogrammes im KV Mittelsachsen |
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Antragsteller*in: | Claudia Weber (KV Mittelsachsen) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 24.07.2020, 15:56 |
A7: GSP-07 Zusammen leben: Selbstbestimmte und gewaltfreie Geburt, Zeile 342
Antragstext
GSP-07, Zeile 342
"(215) Die Versorgung mit Hebammen und Geburtshelfern, Geburtshäusern und
Kreißsälen muss in ländlichen Regionen genauso gesichert sein wie in Städten.
Die reproduktive Selbstbestimmung muss gewährleistet sein, das bedeutet den
kostenfreien Zugang zu Verhütungsmitteln und die Sicherstellung von ärztlich
vorgenommenen Schwangerschaftsabbrüchen. Das ist ein wichtiger Teil der
Gesundheitsversorgung und Selbstbestimmung von Frauen."
Absatz 215 ergänzen:
Die Selbstbestimmung gilt auch und insbesondere vor, während und nach einer
Geburt. Eine selbstbestimmte und würdevolle Geburt ist ein Menschenrecht. Dafür
setzen wir uns ein und fördern die Verbreitung von Informationen zum
Geburtsvorgang und Interventionstechniken. Bei Inanspruchnahme einer Doula muss
die Krankenkasse zahlen. Wir kämpfen entschieden gegen Gewalt in der Geburt.
Begründung
Selbstimmung unter der Geburt und gewaltfreie Geburt kommt bis jetzt nirgendwo im Text vor, obwohl circa 780.000 Kinder jährlich (Daten von 2019) in Deutschland geboren werden.
https://apps.who.int/iris/bitstream/handle/10665/134588/WHO_RHR_14.23_eng.pdf - Auszug: "While many governments, professional societies, researchers, international organizations, civil society groups and communities worldwide have already highlighted the need to address this problem (11-14) in many instances policies to promote respectful maternal care have not been adopted, are not specific, or have not yet been translated into meaningful action."
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